WIE ORGANSIEREN SICH KÜNSTLER?
Rund 12.000 Künstlerinnen und Künstler haben sich bundesweit
zum BUNDESVERBAND BILDENDER KÜNSTLER zusammengeschlossen, um dafür zu sorgen, dass dieser Berufszweig nicht benachteiligt wird und um an der Kulturpolitik des Bundes und der Bundesländer mitzuwirken.
Beispielsweise in Sachgremien, um so eine Verbesserung der Kunst- und Künstlerförderung zu erreichen und den Arbeitsplatz "Kunstproduktion" auf Dauer sicher zu stellen.
Der BBK ist vertreten in der internationalen Gesellschaft der bildenden Künste, der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und dem Sozialwerk der VG Bild-Kunst.
Jedes Bundesland hat einen eigenständigen Verband, dem die regional tätigen Bezirksverbände mit Einzelmitgliedern angehören.
Als aktives Mitglied unterstützt man den Verband, der dafür sorgt, dass berufsspezifische Besonderheiten beim Staat und auch beim Finanzamt berücksichtigt werden. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Errungenschaften sozialer Art, wie z. B. das Künstelersozialversicherungsgesetz, erhalten bleiben.
Nur in einer Gemeinschaft kann man erreichen, dass ein kulturfreundliches Steuerrecht mit besonderen Freibeträgen für den Ankauf von Kunstwerken lebender Künstler eingeführt wird, dass Urheberrechte gewahrt werden, dass "Kunst am Bau" weiterhin Aufträge bringt, dass Ausschreibungen transparenter werden, dass Ausstellungsvergütungen gezahlt werden.
Mitglied kann jeder werden, der ein Kunststudium abgeschlossen hat.
In anderen Fällen entscheiden die Bezirksverbände.